Chapter 1C-18.001, F.A.C. Florida Civil-Law Notary – German Translation

TITLE 1 DEPARTMENT OF STATE
SECRETARY OF STATE
CHAPTER
1C-18 NOTARE IN FLORIDA

1C-18.001, F.A.C.

1C-18.001 Florida Notar.

(1) Anwendung:

(a) Florida Notare, die nach dieser Vorschrift
ernannt worden sind, dürfen den Titel „Florida internationaler Notar”
gebrauchen, wenn dieser Titel entweder nach dieser Vorschrift gebraucht wird
oder gebraucht werden muß. Personen, die beabsichtigen vom Secretary of State
von Florida als Notare ernannt zu werden, dürfen um eine Bewerbung ersuchen,
indem sie an die folgende Adresse schreiben, und das Formular
DS-DE-38 mit Titel „Bewerbung für die Berufung zum Notar in Florida” anfordern.
Die am 8. Oktober 1998 in Kraft getretene Form ist auf Grund der Bezugnahme
Bestandteil dieser Vorschrift geworden. Alle anderen Formdrucke, die in dieser
Vorschrift erwähnt werden, können bei der gleichen Adresse bezogen
werden:

Department of State

Office of the Secretary

PL-02

The Capitol

Tallahassee, Florida 32399-0250

(b) Die
Bewerbung für die Berufung zum Notar in Florida muß vollständig sein, und muß
auf dem obengenannten Formular erfolgen, das von dem Department of
State vorgeschrieben ist. Folgendes muß auch der Bewerbung beigefügt werden:

1. Ein Führungszeugnis vom Supreme Court of Florida, das innerhalb von
90 Tagen nach dem Datum des Antrags ausgestellt, und in dem aufgeführt wird, daß
der Bewerber gegenwärtig Mitglied der Anwaltskammer von Florida ist und daß er
seit mindestens fünf Jahren Mitglied der Anwaltskammer von Florida
ist.

2. Eine Antragsgebühr, die $50 beträgt.

(2)
Bildungsprogramme:

(a) Personen, die beabsichtigen dem Department of
State von Florida einen Vorschlag zu einem Notarlehrplan zu unterbreiten, ist
dieses gestattet, damit das Department of State von Florida den Lehrplan
bezüglich seiner Genehmigungsfähigkeit in Erwägung ziehen kann. Ein solcher
Lehrplan, der dem Department of State von Florida zur Genehmigung vorgelegt
wird, soll folgendes enthalten:

1. Das Wesen und die Einzelheiten der
notariellen Praxis in der Zivilrechtspflege einschließlich eines Überblicks über
die historische Entwicklung der zivilrechtlichen Notarpraxis;

2. Ein
Vergleich von „Notary Public” Tätigkeiten und dem Wesen und den Einzelheiten
einer „Notary Public” Praxis nach Kapitel 117, Florida Statutes, und notariellen
Tätigkeiten- und der notarieller Praxis nach Kapitel 118, Florida Statutes,
einschließlich eines Überblicks über die historische Entwicklung der „Common
Law” Notarpraxis;

3. Das Wesen und Einzelheiten eines
Notars in Florida, einschließlich eines Vergleiches zwischen der
Notarpraxis in zivilrechtlichen Staaten und der Praxis als Laie „Notary Public”
nach Kapitel 117, Florida Statutes;

4. Die Übereinstimmungen und
Unterschiede zwischen der Praxis eines Notars in Florida und der traditionellen
Anwaltspraxis in Florida;

5. Die Gründe für und das Verwenden von
„authentic acts”, und die Vorschriften, die die Herstellung von „authentic
acts”, Vereidigungen und Annahmen von Bestätigungen von Notaren in Florida,
regeln;

6. Eheschließungen von Notaren in Florida;

7. Florida Gesetze, die
maßgeblich für die Notarpraxis in Florida sind;

8. Vorschriften über die
Anwaltskammer von Florida einschließlich zu Sanktionen und berufsständischen
Verhalten;

9. Die potentielle Haftung von Notaren in Florida für
Pflichtverletzungen.

(b) Das Department of State von Florida soll eine
Liste der gegenwärtig anerkannten Florida Notarbildungsprogramme führen und soll
der Öffentlichkeit die Liste zur Verfügung stellen. Jedes Bildungsprogramm ist
einer jährlichen Erneuerung unterworfen.

(c) Personen, deren Lehrplan
vom Department of State von Florida genehmigt worden ist, dürfen auch das
Notarexamen unter der Aufsicht des Departments of State abnehmen, und dürfen
keine Gebühr über $200 pro Person verlangen. Alle Examensmaterialien sind
vertrauliches Eigentum des Departments of State, und eine Person, die das Gebot
des vertraulichen Umgangs mit Examensmaterialien verletzt oder erlaubt, verliert
die Ermächtigung, die Tätigkeit als Prüfer auszuüben.

(3) das Examen:

(a) Die Bewerbung für die Berufung zum
Notar in Florida bleibt ein Jahr gültig, und zwar ab dem Datum, an dem die
Bewerbung dem Department of State von Florida zugeht; im Laufe dieses Jahres muß
der Bewerber das Florida Notarexamen abschließen. Wenn ein Bewerber innerhalb
der oben vorgeschriebenen einjährigen Frist eine ausreichende Note von 70%
erreicht, bleibt der Bewerber für die Berufung zum Notar von Florida
aufnahmeberechtigt, auch wenn die Ernennung selbst mehr als ein Jahr nach dem
Datum des Zugangs der Bewerbung erfolgt.

(b) Nachdem die Bewerbung auf
Vollständigkeit und Richtigkeit der Informationen geprüft wird, und festgestellt
worden ist, daß alle erforderlichen Urkunden beiliegen, und daß der Bewerber den
Anforderungen dieser Vorschrift und § 118.10, Florida Statutes, entspricht, soll
das Department of State dem Bewerber eine Liste der Examendaten und
dementsprechenden Prüfungseinrichtungen sowie eine Bescheinigung der
Berechtigung, das Florida Notarexamen abzulegen, zustellen.

(c) Der
Bewerber, dem die Zulassung bescheinigt worden ist, muß dem Department of State
von Florida mindestens zwei Wochen vor Beginn der Examensprüfung von seinem
Entschluß, das geplante Examen abzulegen, benachrichtigen. Wenn eine
Benachrichtigung nicht oder verspätet zugeht, wird dem Bewerber der Zutritt zum
Prüfungsraum verweigert werden.

(d) Bevor der Bewerber der Zutritt zum Prüfungsraum gewährt wird, muß der
Bewerber dem Justizprüfungsamt die ihm vom Department of State ausgestellte
Bescheinigung über die Berechtigung, mit einem von der Regierung ausgestellten
Lichtbildausweis vorlegen, und die Examengebühr entrichten.

(4) Ernennung, Aufhebung, Aufgabe

(a) Nach Beendigung des
Examens und der Benotung der Prüfungsleistungen, soll das Justizprüfungsamt die
Examenergebnisse zügig an das Department of State von Florida weiterleiten. Das
Department of State von Florida soll dann die Bewerber von ihren jeweiligen
Examenergebnissen benachrichtigen und diejenigen, die eine ausreichende Note von
70% erreicht haben, als Notare ernennen.

(b) Nach Zustimmung
zur Ernennung als Notar soll der Bewerber innerhalb 90 Tage den am 8.
Oktober 1998 in Kraft getretenden Formdruck DS-DE-42 „Ernennung des
Notariatsverwalters und Siegel Einreichung”, der durch Bezugnahme Bestandteil
geworden ist, beim Department of State von Florida einreichen. Der Bewerber soll
einen Notar in Florida angeben, der gute Beziehungen zu dem Department of State
von Florida und der Anwaltskammer von Florida unterhält, und der sich bereit
erklärt hat, das Protokoll des Bewerbers aufzubewahren, falls das
Ernennungsverfahren des Bewerbers ausgesetzt, oder die Ernennung
aufgehoben wird ,oder falls der Bewerber stirbt, oder unzurechnungsfähig wird.
Wenn sich ein Notar von Florida aus irgendeinem Grund entscheidet, den
Sekundärnotarverwalter zu wechseln, soll der Notar in Florida unverzüglich
schriftlich das Department of State davon benachrichtigen, und die
erforderliche Änderung im Jahresbericht des Notars vermerken.

(c) Es sei denn, daß die Ernennung gemäß dieser Vorschrift ausgesetzt oder
aufgehoben wird. Eine Ernennung als Notar von Florida bleibt wirksam, solange
der Bewerber ein Mitglied der Anwaltschaft von Florida ist, der gute Beziehungen
zur Anwaltschaftskammer von Florida unterhält, und solange der Bewerber einen
Jahresbericht auf dem am 8. Oktober 1998 in Kraft getretenen Vorschrift über das
Formular DS-DE-39 „Florida Notar Jahresbericht”, welches hiermit durch
Bezugnahme Bestandteil geworden ist, bei dem Department of State von Florida
unter der obengenannten Adresse einreicht. Der Jahresbericht soll die jetzige
Geschäftsadresse, die Telefonnummer, einen Nachweis über die Identität und die
Unterschrift eines anderen Notars von Florida enthalten, der sich bereit erklärt
hat, das Protokoll des Notars nach der Aussetzung, der Aufhebung, der
Unzurechnungsfähigkeit oder dem Tod des Notars aufzubewahren. Eine
Bearbeitungsgebühr von $50, die zugunsten des Department of State ausgestellt
werden soll, soll dem Jahresbericht beiliegen. Die Ernennung eines Notars wird
aufgehoben, wenn er keinen Jahresbericht bei dem Department of State von Florida
einreicht.

(5) Form und Inhalt der Unterschriften und Siegel; die
Registrierung der Unterschriften und Siegel

(a) Die ursprüngliche
handgeschriebene Unterschrift und das Siegel eines Notars von Florida soll bei
dem Department of State von Florida registriert werden. Kein Notar von Florida
soll eine offizielle Tätigkeit als Notar ausüben oder eine Urkunde
als Notar beurkunden, bis sein Siegel ordnungsgemäß registriert worden
ist.

(b) Es sei denn , daß es sich um eine Urkunde handelt, die durch
Digitalunterschrift nach Paragraph (b)(b)(2) dieser Vorschrift ausgestellt wird.
Die ursprüngliche handgeschriebene Unterschrift des Notars von Florida und ein
Stempel- oder ein geprägter Abdruck- des Siegels des Notars vom Notar auf jede
vom Notar ausgestellte Urkunde, die in Ausübung seiner Tätigkeit
als Notar von Florida nach Kapitel 118 Florida Statutes ausgestellt worden ist,
sollen gesetzt werden. Der Notar soll keiner anderen Person
erlauben, eine Urkunde im Namen des Notars zu unterschreiben oder eine
Urkunde mit dem offiziellen Siegel des Notars zu
siegeln.

(c) Das Siegel des Notars darf ein Prägesiegel oder ein
Gummistempel sein, und darf kreisförmig oder quadratisch sein, und soll als
Kreis einen Durchmesser von nicht mehr als zwei Inches (5 Zentimeter) und nicht
weniger als ein Inch (2,5 Zentimeter) haben, oder soll als Quadrat einen
Durchmesser haben, der nicht mehr als zwei Inches (5 Zentimeter) und nicht
weniger als ein Inch (2,5 Zentimeter) auf jeder Seite beträgt.

(d) Eine
registrierte Unterschrift und ein registriertes Siegel kann geändert werden,
indem der am 8. Oktober 1998 in Kraft getretene Formdruck DS-DE-41, welcher
hiermit durch Bezugnahme Bestandteil geworden ist, bei dem
Department of State von Florida unter der obengenannten Adresse eingereicht
wird. Ein Antrag auf Änderung der Unterschrift oder des Siegels soll als
Änderung der Bewerbung des Notars behandelt werden, und soll eine
Bearbeitungsgebühr von $25 beiliegen.

(6)(a) die Form und Inhalt
„authentic acts”:

(b) Ein „authentic act” soll folgendes enthalten:

1. Die handgeschriebene Unterschrift und das ursprüngliche Siegel des
Notars von Florida.

2. Die Unterschrift und das Siegel dürfen in
Signaturprüfschlüsselzertifikaten (public key certificates) integriert werden,
die den Anforderungen von Vorschrift 1-10.001, F.A.C., entsprechen. Wenn ein
Signaturprüfschlüsselzertifkat als Teil einer Bestätigung dient, muß es auf dem
Signaturprüfschlüsselzertifikat eines Notars von Florida eindeutig hingewiesen
werden, daß die Unterschrift- und das Siegel- des Notars von Florida bei dem
Department of State von Florida registriert sind.

3. Den getippten Namen
(Vornamen, zweiten Vornamen und Nachnamen) des Notars von Florida in der Form,
in der die Bewerbung um die Berufung zum Notar in Florida ursprünglich bei dem
Department of State von Florida eingereicht worden ist, und die Wörter „Florida
Civil-law Notary” (Notar von Florida) maschinengeschrieben auf englisch.

4. Die jetzige Geschäftsadresse und Telefonnummer des Notars von Florida
maschinengeschrieben auf englisch.

5. Eine maschinengeschriebene Aussage
auf englisch, daß „Gemäß der Gesetze des US-Bundeslandes Florida, Paragraph
118.10, Florida Statutes, diese „authentic act” gesetzlich genauso wirkt wie
Maßnahmen von Notaren in allen Zuständigkeitsbereichen außerhalb der Grenzen der
USA und unter der Befugnis des Secretary of State von Florida ausgestellt worden
ist”.

6. Das Datum, an dem die „authentic act” vom Notar von Florida
unterschrieben und gesiegelt worden ist, und die Unterschriften der
vertragsschließenden Parteien.

7. Alle Begriffe oder Aussagen, die auf
englisch verfaßt sein müssen, dürfen auch in einer anderen Sprache verwendet
werden.

8. Eine „authentic act” darf auch andere Informationen oder Materialien
enthalten, die für die Erfüllung von gesetzlichen Anforderungen sowie ethischer
oder gesetzlicher Angelegenheiten erforderlich sind, oder die
Geschäftsbedürfnisse der vertragsschließenden Parteien oder des Notars von
Florida einschließlich Aussagen, Unterschriften auf beigefügten Urkunden, die in
Anwesenheit vom Notar von Florida unterzeichnet worden sind, bestätigen, und
sonstige bezeugende Unterschriften; eine Aussage, die die Rechtsmäßigkeit der
Durchführung und den Inhalt sonstiger Urkunden und beliebige Beschränkungen
dafür bestätigt; beliebige Tatsachen, die die Urkunden enthalten oder auf die
sich interessierte Parteien vertraut haben und beliebige Beschränkungen dafür.

(7) Verfahren über Vereidigungen; Annahmen von Bestätigungen und
Eheschließungen:

(a) Ein Florida Notar ist berechtigt, einen Eid
abzunehmen und eine Bescheinigung über diese Vereidigung auszustellen, wenn es
für die Bestätigung einer Urkunde oder eines sonstigen Schriftstücks
erforderlich ist, daß sie mit einem Siegel eines Notars erklärt, förmlich
bestätigt oder veröffentlicht werden muß. Bei der Abnahme von Eiden müssen
Notare von Florida verlangen, daß der Unterzeichner freiwillig schwört oder
versichert, daß die in der Urkunde enthaltenen Aussagen der Wahrheit
entsprechen.

(b) Einem Notar von Florida ist es erlaubt, Bestätigungen und sonstige
schriftliche Darstellungen zu dokumentieren. Solche Bestätigungen erfordern
nicht, daß ein Eid abgenommen wird, aber der Unterzeichner hinweisen muß, daß
die Unterzeichnung der Urkunde freiwillig erfolgt ist. Einem Notar von Florida
ist es nicht erlaubt, eine Bestätigung an Stelle von einer Vereidigung zu
dokumentieren, wenn eine Vereidigung verlangt wird.

(c) Ein Notar von Florida ist nicht berechtigt, einen Eid von einer
Person abzunehmen oder deren Bestätigung zu dokumentieren, es sei denn, daß der
Notar persönlich weiß oder ausreichenden Beweis hat, wie in § 117.05(5)(b)
Florida Statutes definiert wird, daß es sich um ein Individium handelt, das in
der „authentic act” oder einer anderen Urkunde beschrieben wird, und daß
die „authentic act” oder die Urkunde unterzeichnet wird. Ein Notar
von Florida ist nicht berechtigt, einen Eid von einer Person abzunehmen oder
deren Bestätigung zu dokumentieren, es sei denn, daß die Person, deren Eid
abgenommen wird oder deren Bestätigung dokumentiert wird, sich während der
Abnahme des Eides oder der Bestätigung in Anwesenheit des Florida
Notars befindet.

(d) Ein Eid, der vom Notar von Florida abgenommen wird, oder eine
Bestätigung, die vom Notar von Florida dokumentiert wird, soll in Anwesenheit
des Notars unterschrieben werden, in Anwesenheit des Notars bezeugt werden,
soweit es nach einem anderen Gesetz erforderlich ist, und mit der
handgeschriebenen Unterschrift und dem ursprünglichen Siegel des Notars
ausfertigt werden.

(e) Ein Notar von Florida darf bei der Abnahme von
Eiden und bei Bestätigungen jedes Formular benutzen, das im Kapitel 117 Florida
Statutes vorgeschrieben wird. Die Benutzung ist nicht zwingend erforderlich.
Eine Vereidigung oder Bestätigung darf, aber es ist nicht
erforderlich, in jede beliebige Urkunde, die von einem Notar als „authentic act”
erstellt wird, eingefügt werden. Dieser Paragraph befreit den Notar nicht von
der Pflicht, Unterschriften anderer Zeugen zu verlangen, wenn es nach einem
anderen Gesetz erforderlich ist.

(8) Das Protokoll des Notars von
Florida:

(a) Das Protokoll des Notars von Florida soll an einem
sicheren, feuerfesten Standort beim Sitz der Geschäftsstelle des Notars von
Florida geführt werden;

(b) Das Protokoll soll eine Originalkopie oder
eine Fotokopie jeder „authentic act” des Notars in chronologischer
Reihenfolge und eine Originalkopie jeder beliebigen zusammenhängenden
Urkunde enthalten, die dauerhaft im Protokoll archiviert werden
sollen. Das Protokoll soll auch in chronologischer Reihenfolge eine Fotokopie
oder eine Originalkopie jeder beliebigen Urkunde enthalten, die
eine Bestätigung, eine Vereidigung oder eine Eheschließung zum Inhalt hat oder
Bestandteil der Urkunde wird oder auf die sich eine Bestätigung, eine
Vereidigung oder eine Eheschließung bezieht, die vom Notar ausgestellt worden
sind. Das Protokoll soll auch eine Kopie jeder vom Notar ausgestellten
Bescheinigung enthalten.

(c) Das Protokoll soll eine Kartei seines
Inhalts in chronologischer Reihenfolge enthalten, oder diese in chronologischer
Reihenfolge eingeordnete Kartei soll dem Protokoll beiliegen. Jeder Eintrag der
Kartei soll nicht nur das Datum, an dem „authentic acts”, Vereidigungen,
Bestätigungen oder Eheschließungen ausgestellt worden sind, enthalten, sondern
auch den Namen der Partei oder der Parteien, die die Gebühr des Notars
entrichtet hat bzw. haben.

(d) Das Protokoll soll während üblichen Geschäftszeiten zur Einsicht für
das Department of State von Florida ausliegen, und die im Protokoll enthaltenen
Kopien der Urkunden sollen dem Department of State von Florida zur Verfügung
gestellt werden, wenn das Department of State darum ersucht. Der Inhalt des
Protokolls soll sonst vertraulich behandelt werden, und soll nur für andere
Personen zugänglich sein, die ein rechtliches Interesse daran haben.

(e)
Ein Notar von Florida, der das Protokoll eines anderen Notars von Florida wegen
eines Verbots einer vorläufigen Berufsausübung oder wegen
Unzurechnungsfähigkeit aufbewahrt, soll das Protokoll führen, bis die
Suspendierungszeit abgelaufen ist oder die Unzurechnungsfähigkeit beseitigt
ist. Wenn ein Notar von Florida das Protokoll eines anderen Notars wegen
Aufhebung der Ernennung oder wegen des Todes des anderen Notars aufbewahrt, soll
der Notariatsverwalter dauerhaft das Protokoll gemäß diesem Gesetz führen.

(9) Sanktion, vorläufiges Berufsverbot und Aufhebung:

(a)
Ein Notar von Florida soll für den Verstoß gegen diese Vorschrift sanktioniert
werden. Alle Beschwerden beim Department of State von Florida, die sich mit dem
Fehlverhalten eines Notars befassen, werden auch an die Anwaltskammer von
Florida weitergeleitet, damit die Anwaltskammer feststellen kann, ob der
Beschwerdeführer mit seiner Beschwerde auch einen Verstoß gegen
die Regeln der Anwaltskammer von Florida, die das standesgemäßeVerhalten von
Anwälten bestimmt, behauptet.

(b) Alle Beschwerden beim Department of
State, die Fehlverhalten eines Notars von Florida zum Gegenstand haben, und die
allem Anschein nach Tatsachen zeigen, die, wenn sie sich als wahr erwiesen
würden, einen Fall von Urkundenfälschung oder Betruges bezüglich des Verfassens
oder Ausstellens einer “authentic act” erfüllen würden, sollen vom
Department of State von Florida untersucht werden, um festzustellen, ob es einen
Grund gibt, die Ernennung des Notars von Florida aufzuheben oder den Florida
Notar zu maßregeln.

(c) Nach einer Untersuchung und nach Feststellung
des Department of State von Florida , daß ein Notar von Florida einen oder
mehrere Fälle von Urkundenfälschung oder Betrug begangen hat oder daß ein Notar
von Florida eine oder mehrere Verstöße gegen diese Vorschrift begangen hat;
die Schwere des Betruges oder der Urkundenfälschung einschließlich
der Zahl der daran beteiligten Personen und der Wirkung auf diese Personen
ermessen hat; die Zahl der Fälle von Urkundenfälschung oder Betrug ermittelt
hat; den finanziellen Verlust oder andere Verletzung, die sich eventuell ergeben
hat, festgestellt ; und den Grad des Verschuldens des Notars von Florida
ermessen hat, soll das Department of State von Florida:

1. eine
Abmahnung einschließlich der Ergebnisse des Department of State von Florida an
den Notar von Florida richten;

2. Erfüllung dieser Vorschrift verlangen;

3. Schadenersatz fordern;

4. die Suspendierung der
Ernennung des Notars von Florida verlangen;

5. die Aufhebung der Ernennung des Notars von Florida
verlangen.

(d) Eine gerichtliche Anweisung nach dieser Vorschrift, die
die Leistung von Schadenersatz vorsieht oder die dazu führt, daß die
Ernennung eines Notars von Florida ausgesetzt oder aufgehoben wird, soll
eine Mitteilung über die abschließende, rechtserhebliche Entscheidung der
Verwaltungsbehörden („final agency action”), wie es gemäß Kapitel 120 Florida
Statutes erforderlich ist, beigefügt werden. Der Notar in Florida hat Anspruch
auf eine Anhörung gemäß den Anforderungen § 120.57 und 120.569 Florida Statutes.

(e) Ein ehemaliger Notar von Florida, dessen Ernennung aufgehoben worden
ist, soll für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren nicht berechtigt sein,
sich wieder um eine neue Ernennung als Florida Notar zu bewerben.

(f) Ein
Notar von Florida darf freiwillig sein Amt aufgeben, indem er dem Department of
State von Florida schriftlich unter der obengenannten Adresse mitteilt, daß er
die Absicht hat, sein Notaramt aufzugeben. Die Aufgabe des Notaramtes wird
dauerhaft sein. Der das Amt aufgebende Notar von Florida darf seine Tätigkeit
als Notar von Florida wiederaufnehmen, wenn er zuvor erfolgreich einen neuen
Bewerbungs- und Examensverfahren abschließt.

KOMPETENZ

Spezifische Kompetenz 118.10(5) Florida
Statutes. Gesetz vollgezogen 118.10 Florida Statutes.

GESCHICHTE

Neu 15. Juni 1998, untersagt 8. Oktober
1998.